FINDEN SIE HIER ANTWORTEN RUND UM DIE ÄNDERUNG DER RATE

ÄNDERUNG DER RATE

SO KÖNNEN SIE DEN RATENZAHLUNGSTERMIN WÄHREND DER VERTRAGSLAUFZEIT ÄNDERN.

Darlehen

Bei einem Darlehensvertrag ist eine Änderung des Ratenzahlungstermins möglich. Als Zahlungstermine können wir wahlweise den 5. oder den 20. eines Monats anbieten.

Zu beachten ist hierbei:

Bei einer erstmaligen Fälligkeitsverlegung wird z. B. der 05.03.20XX auf den 20.03.20XX bzw. der 20.03.20XX auf den 05.04.20XX verlegt.

Bei der zweiten Fälligkeitsverlegung wird jedoch: der 05.03.20XX auf den 20.02.20XX bzw. der 20.03.20XX auf den 05.03.20XX verlegt und führt nach Umstellung der Fälligkeit somit einmalig zu einer Doppelbelastung!

Eine Umstellung des Ratenzahlungstermins kann über unser Online-Formular oder im Kundenportal (hier kostenfrei) vorgenommen werden.

Leasing

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine Mietzahlung im Voraus: Daher kann bereits die erste Fälligkeitsverlegung zu einer Doppelbelastung im Umstellungsmonat führen.

SO KÖNNEN SIE IHRE MONATLICHE DARLEHENSRATE REDUZIEREN.

Bei einem Darlehensvertrag (Ausnahme 2 und 3 Wege Finanzierung) ist eine Ratenreduzierung möglich. Diese kann durch eine einmalige Sonderzahlung oder in einigen Vertragskonstellationen auch durch eine Vertragsverlängerung erfolgen. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 84 Monate. Bitte setzen Sie sich hierfür mit unserem Kundenservice in Verbindung.

Servicezeiten Kundenservice:

wochentags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 02131 401010
Telefax: 02131 401011

WAS SIE BEACHTEN MÜSSEN, WENN SIE IHRE MONATLICHE LEASINGRATE REDUZIEREN MÖCHTEN.

Ein bestehender Leasingvertrag kann aus vertragsrechtlichen Gründen nicht verändert werden. Somit ist auch eine Ratenreduzierung nicht möglich.

WAS SIE BEACHTEN MÜSSEN, WENN SIE IHRE MONATLICHE DARLEHENS- ODER LEASINGRATE ERHÖHEN MÖCHTEN.

Eine Erhöhung der monatlichen Rate ist aus vertragsrechtlichen Gründen weder bei Darlehens- noch bei Leasingverträgen möglich. Weitere Informationen zur Möglichkeit einer Sonderzahlung finden Sie nachstehend unter den Punkten:

  • So können Sie eine Sonderzahlung bei Ihrem Darlehensvertrag tätigen.
  • Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Sonderzahlung während Ihres laufenden Leasingvertrags tätigen möchten.

SO KÖNNEN SIE EINE SONDERZAHLUNG BEI IHREM DARLEHENSVERTRAG TÄTIGEN.

Sonderzahlungen sind jederzeit möglich. Sie haben die Möglichkeit zur Laufzeitverkürzung oder zur Reduzierung der Ratenhöhe. Bei Verträgen mit einer erhöhten Schlussrate gibt es Einschränkungen für Sondertilgungen (z. B. wegen eines eventuell vorhandenen Rücknahmeversprechens). Hier kann die Sondertilgung lediglich zur Reduzierung der Schlussrate verwendet werden. Bitte teilen Sie uns vor Überweisung der Sonderzahlung – gerne über Ihren persönlichen Kundenportalbereich – mit, wann Sie welchen Betrag überweisen möchten und wie die Zahlung verwendet werden soll.

WAS SIE BEACHTEN MÜSSEN, WENN SIE EINE SONDERZAHLUNG WÄHREND IHRES LAUFENDEN LEASINGVERTRAGS TÄTIGEN MÖCHTEN.

Bei einem Leasingvertrag ist eine Sonderzahlung während der Vertragslaufzeit nicht möglich.

DAS KÖNNEN SIE BEI EINEM FINANZIELLEN ENGPASS TUN.

Falls während der Laufzeit Ihres Finanzierungs- oder Leasingvertrags Zahlungsschwierigkeiten auftreten sollten, dann setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung. Wir werden dann gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden.

Gerne prüfen wir, ob wir Ihnen durch eine Stundung der Raten über Ihren finanziellen Engpass hinweghelfen können. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Anfrage über unser Antragsformular. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, kommen wir unaufgefordert auf Ihr Anliegen zurück. 

Antragsformular Stundung Finanzierungsrate

Benötigen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da!